Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für alle derzeit in Deutschland zugelassenen Hörgeräte - analog zu Zahnersatz - nur so genannte Festbeträge. Dieser Kostenzuschuss beträgt 400 € (RVO) bzw. 420 € (VDAK ) pro Hörgerät. Für das zweite Hörgerät - anderes Ohr, man hat ja zwei - erhält man 320 € (RVO) bzw. 336 € (VDAK).
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Es ist ganz einfach. Sie sagen uns wo Sie wohnen, welches Gerät Sie suchen und wie weit Sie fahren würden. Wir sagen ihnen kostenlos wieviel Prozent Preis-Nachlass sie bei welchem Akustiker erhalten. Denn über 90 Prozent aller Geräte-Preise bewegen sich auf einem ähnlich hohen Preisniveau. Aber der Rest liegt oft deutlich darunter.
Denn auch bei Hörgeräten gilt - nie ohne Preisvergleich.
Um verschiedene Hörgeräte zu vergleichen, können Sie gerne mehrere Anfragen stellen.

