Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen für alle derzeit in Deutschland zugelassenen Hörgeräte - analog zu Zahnersatz - nur so genannte Festbeträge. Dieser Kostenzuschuss beträgt 400 € (RVO) bzw. 420 € (VDAK ) pro Hörgerät. Für das zweite Hörgerät - anderes Ohr, man hat ja zwei - erhält man 320 € (RVO) bzw. 336 € (VDAK).
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Es ist ganz einfach. Sie sagen uns wo Sie wohnen, welches Gerät Sie suchen und wie weit Sie fahren würden. Wir sagen ihnen kostenlos, ob in Ihrer Region ein Akustiker das gesuchte Hörgerät billiger anbietet und ggf. wie viel Prozent Preis-Nachlass sie erhalten. Denn über 90 Prozent aller Geräte-Preise bewegen sich auf einem ähnlich hohen Preisniveau. Aber der Rest liegt oft deutlich darunter.
Denn auch bei Hörgeräten gilt - nie ohne Preisvergleich.
Um verschiedene Hörgeräte zu vergleichen, können Sie gerne mehrere Anfragen stellen.

